Kasuistik
Ein 16-Jähriger hat in der angrenzenden Schule unter Drogen und Alkoholeinfluss randaliert. Dabei hat er auch die Windschutzscheibe unseres Autos eingeschlagen. Da er von der Polizei gestellt wurde kannten wir Name, Alter und Wohnort. Nun stellte sich uns die Frage ob wir ihn vor dem Jugendanwalt anklagen wollten.
Mein Gewissen sträubte sich gegen eine Verzeigung des 16-Jährigen, weil ich seine Zukunft nicht beeinträchtigen wollte. Ein befreundeter Polizist riet mir zu einer Anklage, denn so seine Aussage: „hätten sie endlich einer erwischt und ich könne ihn nicht einfach laufen lassen“. Auch währe die Busse die der 16 Jähre bezahlen müsse kein grosser Betrag. Die Schule brachte das Delikt (ca.5000.00 Fr. Schaden) vor den Jugendanwalt.
Meine / Unsere Gewissenlösung war, dass wir dem Jungen die Rechnung der Reparatur der Windschutzscheibe brachten. Und wir keine Anklage erhoben. Er wurde ja von der Schule angezeigt. Zeitgleich hörte ich, dass 80% der Jugendlichen welche in Jugendjahren vor dem Jugendanwalt standen der Rest ihres Lebens nicht mehr straffällig wurden. Was für mich / uns eine Bestätigung meines unseres Handelns war. Der16-Jährige zahlte die Rechnung fristgerecht.