Fakultäten
Eine Universität ist per lateinischer Definition ein Ort der „Gemeinschaft von Lehrer und Lernenden“ oder im humboldtschen Sinne eine „Gesamtheit der Wissenschaft“, so Wikipedia (11.09.2021). Leitung, Verwaltung und Einrichtungen wie Professoren, Doktoranten Studenten bilden eine Einheit eine Gesamtheit, mit der Aula als Ort der Versammlung. Ihr Sinn und Zweck ist die Pflege und Entwicklung von den Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium und Berufsqualifikationen. Aus den sieben freien Künsten Grammatik, Rhetorik, Dialektik (bzw. Logik als Werkzeug der Wissenschaften) Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie entstanden erste Fakultäten wie: Theologie, Jurisprudenz und Medizin, später folgten unzählige mehr.
Das Ge-,Wissen als eigenständigen Ort der „Zusammenkunft der Gesamtheit (Professoren, Doktoranten, Verwaltung und Leitung) im Menschen drin um „umfassendes Wissen“ zu erforschen und zu schaffen. Ergänzt durch Wissens Vermittlung und Studium von Quellen ausserhalb des Menschen. Im universitären Sinne kann Gewissenforschung als: „Das erforschen und das Wissen schaffen über die Ge-, Wissens Anlage und Abläufe im tiefen Inneren eines Menschen und deren Verhältnis zum grösseren Ganzen wie zum göttlichem“ Verstanden werden.
Die folgenden Ausführungen sind verschiedene Ansichten und Einsichten verschiedener wissenschaftlichen Fachrichtungen Ge-Wissen. Ohne eine komplette Bibliothek zum Thema anzubieten oder die Ansätze zu werten. Auch sind es nur Wissens Fragmente ihrer Lehrer und ihrer Geisteshaltungen.
Historisch
Die historische Wissenschaft beschäftigt sich mit dem erforschen der Geschichte. Das deutsche Wort leitet sich vom lateinischen historicus < griechisch historikós ab. Mir geht es in der Geschichte des Gewissens nicht um exakte wissenschaftliche Korrektheit des Begriffes Gewissen bei der ich richtigerweise zwischen „conscientia“, «syneídēsis», „Syndéresis“, aber auch „cogitatio“, „conclusio“, „Syllogismus», und „elenchos“ und anderen Begriffen unterscheiden müsste sondern um die historische Deutung der Begriffe. Deshalb gebe ich die Begriffe als Ge-, Wissen wieder.
Sokrates (469-399 v. Chr.) erwähnte eine innere Stimme, etwas Göttliches, die dem Menschen von Jugend an innewohnt und ihn von Schlechtem abhält, er nannte dies Dämonium. Sokrates Zeitgenosse Demokrit von Abdera (460 – 370 v.Chr.) erwähnte das die Menschen in ihrem Bewusstsein über ihren schlechten Lebenswandel „beunruhigt, beängstigt und bedrückt“ sind. Platon (ca. 427 - 348 v. Chr.) war ein antiker griechischer Philosoph und Schüler Sokrates. Die beiden entwickelten eine Forschung`s Methode, eine Literaturgattung des Dialogs und Debatte auf Basis von „prüfen und wiederlegen“ welche sie auf das Wort Elenchos (griechisch für Überführen) zurückführten.
Der römische Politiker, Konsul, Schriftsteller Marcus Tullius Cicero (ca. 106 - 43 v. Chr.) machte in seinem De officiis einen Zusammenhang zwischen dem Mitwissen Gottes und dem ’Gewissen‘: Wenn einer Meineid begehe, dann solle er wissen, dass Gott sein Zeuge ist, und das bedeute seiner Auffassung nach, dass es sein eigener Geist, der höchste Teil, den ihm Gott verliehen habe, bezeuge“. Cicero interpretiere die Verlegenheit des Angeklagten gerne als Schuldeingeständnis und sage dann: Sein Gewissen bezeuge die Schuld. Die von Cicero erwähnten Rachegeister und Furien könnten eine Verkörperung des schlechten Gewissen gedeutet werden. Die den Peiniger einer Bösen Tat verfolgen und ihn zu weiteren Taten antreiben. Titus Livius (59 v. Chr.- 17 n. Chr.) war ein römischer Geschichtsschreiber, der das Gewissen als Schuldbewusstsein gebrauchte wie aber auch als „Wissen der Öffentlichkeit“.
Der Stoiker Epiktet (ca. 50 -138 n. Chr.) nennt das Ge-, Wissen „den höchsten Führer“ in sittlichen Entscheidungen. Lucius Annaeus Seneca (ca. 4 v. Chr. - 65 n. Chr.) wird mit: „Es wohnt in uns ein Heiliger Geist, ein Beobachter und Wächter alles dessen, was sich in uns von Schlechtem und Gutem findet. Dieser verfährt mit uns ebenso wie wir mit ihm“. Oder: ” Was nutzt es, keinen Zeugen (vor Gericht) zu haben, wenn du doch ein Gewissen hast?13
Innerhalb von Philon (Philo) von Alexandrien (ca. 20 v. Chr. - 50 n. Chr.) Theologie ist der Ge-, Wissen Begriff in Form von Mitwissen zentral. Vom Schöpfergott ist das Ge-, Wissen als Ankläger, Richter Beweisführer für das Böse und Gute in den Menschen hineingelegt. Keine Täuschung, nichts Geheimes ist vor ihm verborgen. Öfters erwähnt Philo den aufdeckenden Gebrauch (usus elenchticus) des Ge-, Wissens. “ an. Sein Ge-, Wissenskonzept erfüllt eine geistlich-pädagogische Funktion: "Darum sollen wir, wenn wir vom Bewusstsein unserer Taten überführt sind, Gott bitten, uns eher zu strafen als preiszugeben. Denn wenn er uns preisgibt, macht er uns nicht mehr zu seinen eigenen, des Gnädigen, sondern zu Knechten der unbarmherzigen Welt. Wenn er uns aber straft, so wird er uns, da er ja gütig ist, nachsichtig und milde die Sünden wieder gutmachen, indem er den zurechtweisenden Elenchus, seinen eigenen - Logos, in unsere Seele sendet, durch welchen er sie, nachdem er sie wegen ihrer Sünden geschmäht und getadelt hat, heilen wird.“14
Obwohl Paulus von Tarsus (ca.10 – 60 n Chr.) Jude war und blieb war er einer der ersten und prägendsten Gelehrten des Urchristentums. Als Theologe legte er ein Fundament der christlichen Lehre, auch des Ge-, Wissensbegriff im Neuen Testament der Bibel. Er verwendete kasuistische Elemente zum Beispiel im 1. Korinther Brief im Kapitel 8 wo er am Beispiel des Götzenopferfleisches das Thema Ge-, Wissen vertiefte. Paulus bedient sich Zeitgeistlichen Elemente welche er aber Christuszentrisch verwendet. So zum Beispiel in dem Brief an die Römer (2.14f), wo er auf das Naturgesetz im Menschen Bezug nimmt. Welches damals schon als ein „Vermögen praktischer Prinzipien“ oder als Gewohnheitsrecht verstanden wurde, so Boris Henning in seiner „Zusammenfassung zur Dissertation: Was bedeutet ’conscientia‘ bei Descartes?» (Kapitel 3 ab Seite 119) Am Anfang des zweiten Korintherbriefes (Kp.1.V.12) argumentiert Paulus mit dem Gemeinschaftsgewissen, oder im damaligen Sprachgebrauch15 „das Öffentliche Gewissen“ resp. „Öffentliche Meinung“ welches ihn verteidige. Etwas später (2. Kor. 4.2) beruft sich Paulus auf das Gewissen, als Zeugen bei dem Zuhörer. Paulus Begriffswahl und Argumentation prägt die Gewissensforschung bis heute. Wenn wir das ungute und unruhige Gewissen als „schlechtes Gewissen“ definieren kann dies von Paulus und seiner Zeit hergeleitet werden. Was allerdings nicht bedeutet, dass Paulus den Begriff „schlechtes Gewissen“ gleich deutete wie wir heute.
Lucius Cassius Dio war ein römischer Geschichtsschreiber (Senator, Konsul) der 163 in Nikaia in Bithynien geboren wurde. Er schrieb von einem Genius (Juno ist das weibliche Pendant) der jedem Mann bei Geburt innewohnte und seine Persönlichkeit und Fähigkeit der Zeugung von Nachkommen verlieh. Es war eine Art inneres Wirkungsprinzip welches dargestellt, vergöttert und am 9. Oktober geopfert wurde. Auch Gemeinschaften, Einrichtungen und Orte besassen einen Genius – ein Wirkungsprinzip in den Vorstellungen der Römer.
Antonius der Große (251 - 356 n. Chr.) wird auch Mönchvater genannt mahnte sein Brüder schriftlich ihre Handlungen und Regungen der Seele zu beobachten und so niederzuschreiben als sollten sie sie seinem Nächsten offenbaren16.
Phoebadius aus Agen, (328 – 392 n. Chr.) war ein katholischer Bischof, wie sein Amts-, und Zeitgefährte Hilarius von Poitiers (um 315 - 367 n. Chr.) schreibt er vom publica conscientia, dem öffentlichen Gewissen also dem Wissen mit Vielen (Menschen). Phoebadius in seinem Pamphlet, Hilarius in der De Trinitate. Dieses Licht der Öffentlichkeit, diese Öffentliche Meinung17.
Augustinus von Hippo (354 - 430 n. Chr.) Die erste theologische Interpretation des Zusammenhangs zwischen Ge-, Wissen und sittlicher Wahrheit findet sich bei Augustinus. Er führt das biblische Verständnis des Ge-, Wissens mit seiner in der Begegnung mit der griechischen Philosophie gewonnenen Überzeugung zusammen, dass dem menschlichen Geist eine tiefe Sehnsucht nach Wahrheitserkenntnis innewohnt, die erst in der Begegnung mit Gott zur Ruhe kommt. Das Ge-, Wissen als Stimme Gottes. Er kennt das Ge-, Wissen in seiner Funktion als mahnende und warnende Instanz der Handlungsanleitung, wobei diese zweite Funktion der ersten nicht bloß zur Seite gestellt, sondern in einem inneren Zusammenhang aus ihr entfaltet wird. Wer in sein Ge-, Wissen hinabschaut, sieht dort Gott. Sie ist der „Sitz Gottes" im Menschen, der Platz in seiner Seele, an dem Gott selber Wohnung nimmt und den Vorsitz führt, von dem aus er ihr befiehlt, sie mahnt und selbst dann noch als warnender Rufer zur Umkehr und Treue in ihr bleibt, wenn sich der Mensch von seiner Liebe abgewandt hat. Bei Augustinus hat das Ge-, Wissen Prozesscharakter – nicht nur als eine Vergegenwärtigung des Lebens als Ganzes, in dem der Mensch sich selbst erkennt und beurteilt. Augustinus sah das Gewissen als innersten Begegnungsort von Gott und Mensch.
Dorotheus von Gaza (ca. 510 - ca. 580 n.Chr) Mönch, Abt. Empfahl eine Gewissenserforschung im Abstand von sechs Stunden18.
Wenn wir nicht gegen unser Gewissen handeln, schreibt Petrus Abaelardus (ca. 1079 - 1142, Theologe, Philosoph) in der Ethica, könne uns keine Schuld zugeschrieben werden. Der französische Abt, Bischof und Schriftsteller Petrus Cellensis (ca. 1115 - 1183) nennt das Ge-, Wissen das „Wissen des Herzes“ und als ein Spiegel in dem das innere und äussere des Menschen sichtbar wird. Wenn dieser Spiegel nicht vorhanden ist erkennt sich der Mensch nicht mehr. Sein Zeitgenosse Hugo von St. Viktor (ca. 1097 - 1141) beschreibt das Ge-, Wissen als Urstand des Menschen mit freiem Wahlvermögen. Eine erste systematische theologische Ge-, Wissenslehre schrieb Petrus Lombardus (ca. 1095 - 1160). Er schrieb von einem Funken der höheren Vernunft, wieso der sündhafte Mensch das gute tun will, und bettete seine Theologie moralpsychologisch in die Schöpfungslehre ein.
Albertus Magnus ( ca.1200 - 1280) war Universalgelehrter, Dominikaner und Bischof von Regensburg. Albertus beschreibt in seiner „De homine“19 das Ge-, Wissen als etwas was durch die Natur und von Natur aus im Menschen innewohnt und trotzdem von Gott in den Menschen eingedrückt wird. Als eine „spezielle Kraft“ (Handwerker) eine Potenz der menschlichen Seele mit einem kreatürlichen Habitus, die wie ein Soldat mit seinem stürzenden Pferd fallen kann, wenn sie nicht gezügelt wird. Das Ge-, Wissen sei frei von jedem Irrtum im Erkennen und mit unfehlbarer Sicherheit im Urteil über Gut und Böse und strebt immer nach dem Guten. Von Ihm stammt der Satz; „Jedes Wissen wird notwendig vom Bewusstsein begleitet“. In Paris (zwischen 1243 – 1245) wurde Thomas von Aquin sein Schüler.
Nach dem Philosophen und Theologen Thomas von Aquin (1226-1274) kann das Ge-, Wissen (synteresis) niemals irren und stimmt immer mit dem göttlichen Naturgesetz überein; es will immer das Gute und verurteilt das Böse. Mit dieser Anlage ist jeder Mensch natürlicherweise ausgestattet. Die Vernunft verarbeite dann die Grundsätze des Ge-, Wissens zu logischen und richtigen Schlüssen; der Wille unterwerfe sich dann meistens den Schlüssen der Vernunft, manchmal aber auch nicht. Jetzt erst trete das handelnde Ge-, Wissen (conscientia) in Aktion in dreifacher Anwendung: es bezeugt, was getan oder nicht getan wurde; es entschuldigt oder klagt an; es warnt oder ermuntert. definiert, das Ge-, Wissen als Vollzug eines Urteils über den moralischen Wert einer Handlung. Thomas von Aquin erkennt im Ge-, Wissen zwei Aspekte, eine Ge-, Wissensanlage (synderesis) und den konkreten Ge-, Wissensakt (conscientia), in dem von außen herangeführte Normen und Erfahrungen auf Grund der Ge-, Wissen Anlage zu einem Urteil verschmelzen. Das Urteil des Ge-, Wissens ist für Thomas von Aquin die letzte Instanz, nach der sich der Mensch zu richten hat, auch wenn er damit der offiziellen Kirche widerspricht. Das Ge-, Wissen vollzieht die Gründe und Überlegungen nach, die zu dieser Handlung geführt haben, ist aber nicht wie das Streben nach Vermögen dem Einfluss durch Emotionen und Affekte ausgesetzt. Deshalb kann es zu einem Missverhältnis zwischen Handlungswahl und Ge-, Wissensurteil kommen“. So sagt er: »Jegliches Wollen, das von der Vernunft abweicht, mag diese nun recht sein oder irren, ist immer schlecht«20
Antoninus von Florenz (1389 - 1459), war ein dominikanischer Theologe und Erzbischof von Florenz. Mit seinem ersten schriftlichen Werk „Omnis mortalium cura» (1429), dem «Gewissensspiegel» (Specchio di coscienza) gilt er als Vorbereiter der Gewissens Kasuistik, (Vermittlung am Einzelfall zwischen Normen der Kirche, Tugenden und selbstbestimmtes Handeln) und machte Schule über Jahrhunderte. Er richtet sich damit an die Beichtenden und Priester, er gibt ihnen ein Leitfaden um Sünden wahrzunehmen, sie in ihrem Schweregrad genau zu unterscheiden. Als leitendes Bild gilt das Gleichnis von Jesus von dem Unkraut im Weizen21. Er achte dies nicht als technische abstrakte Anleitung, sondern ein Weg zum Finden der Glückseligkeit22.
Laut Francisco Suárez (1548-1617) ein spanischer Jesuit, Theologe und Philosoph gilt es das Gewissen in Vergangenheits-, gegenwarts- und zukunftsbezogen zu unterteilen. Wenn das Gewissen vom Vergangenem handle, „erinnert und Beurteilt es vergangene Taten“. In dem Sinne könne es auch gereinigt werden. Sinnvoller Weise kann Gegenwartsbezogen ein Gewissen nur im Einklang oder Widerspruch mit sich selber betrachtet werden, stellt also eine Handlung begleitetes Werturteil dar, welches sich manchmal als Gewissensbiss manifestiert. Die dritte zukunftsbezogene Beurteilung so Suarez ist ein leitendes und befehlendes Gewissen welches den Gewissensträger zu einer (zukünftigen) Handlung führt. Die Grundform ist aber die Gegenwart, aus diesem Erinnern und Wissen wird die Vergangenheit wie auch die Zukunft bewertet und beurteilt. Nach William Perkins (1558 - 1602) puritanischer Theologe ist das Gewissen ein reflektierender Akt des Denkens welches als „Wiederkäuen“ und verdoppeln bezeichnet werden kann. Wenn bei René Descartes23 (1596 -1650 französischer Philosoph, Mathematiker und Naturwissenschaftler) ein Mensch etwas „Bewusst“ macht, macht er so seine Bewertung zugänglich, auch für andere. Das heisst er anerkennt und teilt seine Tätigkeit. Ge-, Wissen, im Sinne von Decartes ist von mehreren geteilten Mitwissen. Diese Kompetenz ermöglicht es nach internen selbst anerkannten Masstäben zu leben, dies bezeichnet Descartes als Freiheit.
Immanuel Kant (1724-1804): Das Gewissen ist das Bewusstsein vom inneren Gerichtshof im Menschen. Karl Marx (1818-1883): Das Gewissen ist das Ergebnis der historischen Entwicklung. "Ein Republikaner hat ein anderes Gewissen als ein Royalist, ein Besitzender ein anderes Gewissen als ein Besitzloser, ein Denkender ein anderes als ein Gedankenloser". - Friedrich Nietzsche (1844-1900) "Das Gewissen ist die tiefste Erkrankung des Menschen, deshalb weg mit dem Wahn von Schuld und Gewissen." - Adolf Hitler (1889-1945) "Ich befreie den Menschen von der schmutzigen und erniedrigenden Selbstpeinigung einer Gewissen und Moral genannten Chimäre (=Ungeheuer). An die Stelle des Dogmas von dem stellvertretenden Leiden und Sterben des göttlichen Erlösers tritt das stellvertretende Leben und Handeln des neuen Führergesetzgebers, der die Hasse der Gläubigen von der Last der freien Entscheidung entbindet."
Für Arthur Schopenhauer (1788-1860) waren die Vernunft- und Gewissensautonomie im Strudel der französischen Revolution untergegangen. Er hielt – ähnlich wie Luther – nicht die edle Vernunft, sondern dunkle Triebe und Begehrlichkeiten für den Quell des Gewissens. Spöttisch schrieb er: „Mancher würde sich wundern, wenn er sähe, woraus sein Gewissen, das ihm ganz stattlich vorkommt, eigentlich zusammengesetzt sei: aus 1/5 Menschenfurcht, 1/5 Deisidämonie, 1/5 Vorurteil, 1/5 Eitelkeit und 1/5 Gewohnheit“ (Schopenhauer, Die Welt als Wille und Vorstellung, 1841, § 13). Das Gewissen war für ihn also keine angeborene Instanz und keine Befähigung zum Guten, sondern Ausdruck der Triebstruktur eines Menschen.
Für Friedrich Nietzsche (1844-1900), den Schüler Schopenhauers, war das Gewissen eine „Krankheit“ und „heilige Lüge“. „Der Mensch, der […] eingezwängt in seine drückende Enge und Regelmäßigkeit der Sitte, ungeduldig sich selbst zerriss […] dieser Narr, dieser sehnsüchtige und verzweifelte Gefangene wurde der Erfinder des Gewissens, d.h. des schlechten Gewissens“ (Nietzsche, 1953, 319). Gewissen und Gewissenhaftigkeit seien verzweifelte Versuche, dem Leben einen Sinn zu verleihen. Der Mensch mache sich damit unfrei statt frei.
Theologisch
Die Theologie ist die Lehre von Gott und die Lehren von dem Glauben und seinen Glaubensdokumenten24. Die Wissenschaft der Theologie reflektiert, vergleicht und deutet die Schriften und Erfahrungen der Menschen die sie mit Gott, und Gott mit ihnen machen und setzen diese in ein grösseren Ganzes. Theologie kann auch als Kompass dienen um die „innere Wahrheit“ und das Ge-,Wissen zu schulen und zu reflektieren.
Der Gewissensbegriff in der Bibel
Das hebräische Wort für Gewissen ist ìáá (lew). Es wird im Alten Testament gewöhnlich mit «Herz» übersetzt. Das Gewissen sitzt so sehr im Kern der menschlichen Seele, dass man im biblischen Hebräischen keinen Unterschied zwischen dem Gewissen und dem inneren Menschen macht. Als Mose über den Pharao sagte: „... da verstockte er sein Herz“ (2. Mose 8,15), meinte er damit, dass der Pharao sein Gewissen gegen Gottes Willen „gestählt“ hatte. Wenn die Bibel von einem weich gewordenen Herzen spricht (2. Chronik 34,27), meint sie damit ein empfindsames Gewissen. Die «von Herzen Aufrichtigen» in Psalm 7,11 sind Menschen mit einem reinen Gewissen. Und als David in Psalm 51,12 betete: „Erschaffe mir, Gott, ein reines Herz“, wünscht er sich die Reinigung seines Lebens und Gewissens.
Das griechische Wort für «Gewissen» – συνείδηση (syneidçsis) – kommt mehr als dreissig Mal im Neuen Testament vor. Wörtlich bedeutet es «Wissen oder Bewusstsein zusammen mit...». Gewissen ist gemeinsames Wissen mit sich selbst. Paulus sah im Gewissen die zentrale Instanz, an die sich das Reden Gottes zu uns wendet. Paulus warnte vor allem, was das Gewissen verunreinigt oder befleckt (1. Korinther 8,7; Titus 1,15). Er schrieb auch über die Gefahren eines verhärteten Gewissens (1. Korinther 8,11), eines verletzten Gewissens (Vers 12) und eines gebrandmarkten Gewissens. Das Gewissen bleibt ein unbestechlicher Zeuge (Römer 2,15f). Der Apostel Paulus sprach von der Wichtigkeit eines reinen Gewissens (1. Timotheus 3,9) und hat ein schwaches Gewissen mit Nachdruck geschützt (1. Korinther. 8,7-13; 10,27-30). Das Gewissen bleibt ein unbestechlicher Zeuge (Römer 2,15f). Darüber hinaus gesteht Paulus dass es zu unterschiedlichen Bewertungen bei Fragen kommen kann. Dann sollte man sich nicht im Verhalten an andere anpassen, sondern dem eigenen Gewissen folgen (Röm 14; 1.Kor 8 + 10). Das wichtige Doppelgebot der Liebe zu Gott und zum Nächsten wird unterstrichen durch die Aussage in 1.Tim 1,5–6: „Das Endziel der Unterweisung aber ist Liebe aus reinem Herzen und aus gutem Gewissen und aus ungeheucheltem Glauben. Dieses Ziel haben einige aus den Augen verloren und haben sich nutzlosem Geschwätz zugewandt.“
Der Begriff Gewissen und dessen Deutung bei einigen Theologischen Schulen und ihrer Richtungen. Hier eine kleine Auswahl:
Freikirchlich
Eine Gewissenslehre und Gewissens Gestaltung im Freikirchlichen Sinne macht sich am Vorbild, also Sein, Leben und Lehre der Person Jesus Christus fest. Die kanonisierte Bibel ist, in all ihren Übersetzungen und Prägungen die äussere und hauptsächliche spirituelle Ge-, Wissensquelle. Ihre Normen, Werte und Autoritäten gilt es zu erkennen, benennen, also zu verinnerlichen und dann umzusetzen.
Katholisch
Eine Gewissenslehre und Gewissens Gestaltung im katholischen Sinne will sich von Gott her verstanden wissen, und bekennt sich zur autonomen Wirksamkeit im Menschen drin. Dieses Ringen zwischen externer Autorität (Priester, Bischof, Kardinal, Papst) und innerer Autonomie prägt das katholische Gewissens Verständnis bis heute. Der Wille, die Freiheit des Menschen werden durch dessen Vernunft zusammengehalten und führen in eine praktische Rationalität des Handelns25.
Gerne Zitiere ich an dieser Stelle aus dem Katechismus der Katholischen Kirche26, (Dritter Teil, erster Abschnitt, Artikel 6)
Das Gewissen:
1776 „Im Innersten seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muß und dessen Stimme ihn immer anruft, das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden und so, wo nötig, in den Ohren des Herzens tönt ... Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist... Und das Gewissen ist der verborgenste Kern und das Heiligtum des Menschen, in dem er allein ist mit Gott, dessen Stimme in seinem Innersten widerhallt" (GS 16).
II Die Gewissensbildung
1783 Das Gewissen muß geformt und das sittliche Urteil erhellt werden. Ein gut gebildetes Gewissen urteilt richtig und wahrhaftig. Es folgt bei seinen Urteilen der Vernunft und richtet sich nach dem wahren Gut, das durch die Weisheit des Schöpfers gewollt ist. Für uns Menschen, die schlechten Einflüssen unterworfen und stets versucht sind, dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen, ist die Gewissenserziehung unerläßlich.
1784 Die Erziehung des Gewissens ist eine lebenslange Aufgabe. Schon in den ersten Jahren leitet sie das Kind dazu an, das durch das Gewissen wahrgenommene innere Gesetz zu erkennen und zu erfüllen. Eine umsichtige Erziehung regt zu tugendhaftem Verhalten an. Sie bewahrt oder befreit vor Furcht, Selbstsucht und Stolz, falschen Schuldgefühlen und Regungen der Selbstgefälligkeit, die durch menschliche Schwäche und Fehlerhaftigkeit entstehen können. Gewissenserziehung gewährleistet die Freiheit und führt zum Frieden des Herzens.
1785 Bei der Gewissensbildung ist das Wort Gottes Licht auf unserem Weg. Wir müssen es uns im Glauben und Gebet zu eigen machen und in die Tat umsetzen. Auch sollen wir unser Gewissen im Blick auf das Kreuz des Herrn prüfen. Wir werden dabei durch die Gaben des Heiligen Geistes und das Zeugnis und die Ratschläge anderer unterstützt und durch die Lehre der kirchlichen Autorität geleitet [Vgl. DH 14].
Reformiert protestantisch
Seit der Reformation vor rund 500 Jahren, das Entfernen der Bilder, Symbolen, die Betonung der Schrift, der Rede und einer demokratischen Kirchen Verwaltung vor Ort wird das Gewissen als eine verbindende rationale Instanz gedeutet die protestiert. Der Reformator Martin Luther hat das Verständnis für die Gewissensempfindungen wie die Gewissenserfahrungen wie keiner der damaligen Reformatoren geprägt. Für Martin Luther war es die zentrale reformatorische Erkenntnis, (Turmerlebnis), dass er die „Gerechtigkeit Gottes“ (Röm 1,17 »Der Gerechte wird aus Glauben leben.«) ganz anders verstehen muss als es lange verstanden wurde. Nicht strafend, sondern effektiv: Der Mensch, der auf Gott vertraut, ist in Gottes Augen gerecht, obwohl er es nicht verdient hat. So sehr Luther den Ausdruck „Gerechtigkeit Gottes“ vorher gehasst hatte, so sehr hat er ihn nachher geliebt.27
Doch Luther war keineswegs der Erfinder der modernen Gewissensfreiheit. Er lehrte vielmehr ein an sich selbst, das Evangelium (Gottes Wort) bindendes Gewissen. Luther war wohl melancholisch depressiv veranlagt deshalb seine starke Betonung der Schuld und das Pflichtbewusstsein.
Zwingli hat das ähnlich ausgedrückt: «Das Gewissen wird nur dann verletzt, wenn es weiss, dass es gegen Gott gehandelt hat. Das weiss es, wenn es seinem Wort nicht folgt.»28
Der Heidelberger Katechismus, der reformierten sagt dazu:
Heidelberger Katechismus29
Frage 32
Warum wirst aber du ein Christ genannt?
Weil ich durch den Glauben Apg 2, 17; 11, 26
ein Glied Christi bin 1. Joh 2, 27
und dadurch an seiner Salbung Anteil habe, Joel 3, 1
damit auch ich seinen Namen bekenne, Mk 8, 38
mich ihm Röm 12, 1 / Offb 5, 8.10
zu einem lebendigen Dankopfer hingebe 1. Petr 2, 9 / Offb 1, 6
und mit freiem Gewissen
in diesem Leben
gegen die Sünde und den Teufel streite 1. Tim 1, 18.19
und hernach in Ewigkeit
mit ihm über alle Geschöpfe herrsche.
Frage 60
Wie bist du gerecht vor Gott?
Allein durch wahren Glauben
an Jesus Christus. Röm 3,21-25.28 / Gal 2, 16 / Eph 2, 8-9 / Phil 3, 9
Zwar klagt mich mein Gewissen an,
dass ich gegen alle Gebote Gottes
schwer gesündigt
und keines je gehalten habe Röm 3, 9-20
und noch immer zu allem Bösen geneigt bin. Röm 7, 23
Gott aber schenkt mir
ganz ohne mein Verdienst Tit 3, 5
aus lauter Gnade Röm 3, 24 / Eph 2, 8
die vollkommene Genugtuung, 1. Joh 2, 2
Gerechtigkeit und Heiligkeit Christi. 1. Joh 2, 1
Er rechnet sie mir an, Röm 4, 4-5 / 2. Kor 5, 19
als hätte ich nie eine Sünde
begangen noch gehabt
und selbst den ganzen Gehorsam vollbracht,
den Christus für mich geleistet hat, 2. Kor 5, 21
wenn ich allein diese Wohltat
mit gläubigem Herzen annehme. Röm 3, 22 / Joh 3, 18
Orthodox
Die orthodoxe Kirche kennt keine kanonisierte Bibel, also ein Buch mit formell definierten und festgelegten Büchern und Basiert auf der Septuaginta (griechisches Altes Testament). Die orthodoxe Spiritualität hat als zentrale Elemente die Errettung aus der Unheiligkeit zur Teilnahme oder verähnlichung des göttlichen, dies geschieht vor allem kontemplativ, repetitiv (zum Beispiel das Jesus Gebet) durch Hymnen singen, durch Ikonenverehrung und tun des Guten. Die orthodoxe Kirche kennt keinen Papst sondern hat ein synodales System mit einem Patriarchenstuhl von Konstantinopel, er ist der Erste und somit sein Inhaber Primus inter pares („Erster unter Gleichen“) unter den anderen Oberhäuptern autokephaler (selbst-, und eigenständige Nationalkirchen) Kirchen orthodoxer Christen in aller Welt. Zurzeit (Juli 2022) bekennt sich die russische orthodoxe Kirche allerdings nicht zum Patriarchen Stuhl des Bartholomaios von Konstantinopel (Istanbul) sondern zu dem des Theodoros II von Alexandrien.
Durch die aktuellen geopolitischen Umwälzungen, findet eine Trennung der russisch-orthodoxen Kirchen, von den koptisch, griechisch, slavischen und andere orthodoxe Gemeinschaften statt.
Ein orthodoxes Gewissen ist ähnlich wie jenes der Katholischen Gläubigen strukturiert.
Hier einige wenige Auszüge aus dem, im Internet verfügbaren Dokument: Grundlagen der Lehre der Russischen Orthodoxen Kirche über Würde, Freiheit und Rechte des Menschen Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche Moskau, 24. - 29. Juni 2008
III.3. Die Ausarbeitung und Anwendung der Konzeption der Menschenrechte muß unbedingt in Einklang gebracht werden mit den Normen der Moral, mit dem sittlichen Prinzip, das Gott in die menschliche Natur gelegt hat und das in der Stimme des Gewissens zu Bewußtsein kommt.
IV.3. Die Gewissensfreiheit. Die Gabe der Wahlfreiheit kommt dem Mensch vor allem an der Möglichkeit zu Bewußtsein, die weltanschaulichen Orientierungen seines Lebens zu wählen. So schreibt der heilige Irenäus von Lyon: „Gott hat ihn [den Menschen] in Freiheit erschaffen, von Anfang an im Besitz eigener Kraft ..., um freiwillig Gottes Ratschluß vollziehen zu können, ohne von ihm dazu gezwungen werden zu müssen" („Adversus haereses", IV,37,1). Das Prinzip der Gewissensfreiheit steht im Einklang mit Gottes Willen, wenn es den Menschen vor Willkür in Bezug auf seine innere Welt, vor dem gewaltsamen Aufdrängen irgendwelcher Überzeugungen schützt. Nicht umsonst erkennt die Kirche in den „Grundlagen der Sozialkonzeption der Russischen Orthodoxen Kirche" die Notwendigkeit an, „für den Menschen einen gewissen autonomen Bereich zu wahren, in dem sein Gewissen ‚autokratisch' herrscht, denn von der freien Willensäußerung hängen letzten Endes Erlösung oder Verderben ab, der Weg zu Christus oder von ihm weg" (Grundlagen der Sozialkonzeption, III.6). Unter den Bedingungen des säkularen Staates erlaubt die ausgerufene und gesetzlich verankerte Gewissensfreiheit der Kirche, ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gegenüber Menschen anderer Überzeugungen zu wahren und gibt die rechtliche Grundlage für die Unantastbarkeit ihres inneren Lebens wie auch für das öffentliche Zeugnis für Christus. Zugleich „zeugt die rechtliche Festschreibung der Gewissensfreiheit von dem Verlust religiöser Ziele und Werte in der Gesellschaft" (Grundlagen der Sozialkonzeption, III.6). Manchmal wird die Gewissensfreiheit als Forderung nach religiöser Neutralität oder Indifferenz von Staat und Gesellschaft behandelt. Gewisse ideologische Interpretationen der Religionsfreiheit bestehen darauf, alle Glaubensbekenntnisse als relativ oder ‚gleichermaßen wahr' anzuerkennen. Für die Kirche ist das unannehmbar. Sie respektiert die Wahlfreiheit, ist jedoch dazu berufen, die von ihr gehütete Wahrheit zu bezeugen und Verirrungen aufzudecken (1 Tim 3,15).
Medizinisch
Das Wort Medizin leitet sich ab von lateinisch medicina bzw. ars medicina, „ärztliche Kunst“ oder die „Heilkunde“, von mederi, ‚heilen‘ was im Sinne von „ermessen, geistig abmessen, ersinnen, Rat geben oder wissen“ zu verstehen ist.30
Die ärztliche Kunst beschreibt und erkennt Krankheiten, stellt Diagnosen, die mit Therapien und Medikamenten behandelt werden um die Gesundheit der Patienten zu erhalten oder wiederherzustellen. Ein medizinischer Zugang bedeutet das Gewissen als Ganzes, die Gewissenswege und Handlungen zu analysieren und Rat zur Heilung und Genesung zu geben. Es ist ein Wissen um die krankmachenden und den Körper zerstörenden Vorgänge und Abläufe.
Der Bischof von Agen Phoebadius (im Pamphlet) wie auch sein Weggefährte Hilarius von Poitiers (in De Trinitate) beide lebten im vierten Jahrhundert, beschreiben mit medizinischen Begriffen die gesellschaftlichen Vorgänge. Der einte sieht das Licht der öffentlichen Meinung als ein Therapeutikum das, die Irrlehren der Arianer therapiert. Der andere sieht die Irrlehren als ein Virus an der die publicae conscientiae (Öffentliches Ge-,Wissen) unterwandert.
Zurzeit sind wir daran die Ereignisse und folgen von einem weltweit wirksamen Virus zu verarbeiten. Covid ist ein Virus der sich wie ein Virus verhalten hat. In der Anfangsphase wirkte es stark und war von hoher Wirksamkeit. Doch je verbreiterter es auftrat, je diverser seine Mutanten und je mehr Menschen mit ihm infiziert waren umso schwächer wurde es. Dieser Mechanismus kann mit der Beeinflussung des Gemeinschaft Gewissen, der öffentlichen Meinung verglichen werden.
Das konträre beschriebene der zwei Weggefährten Phoebadius und Hilarius erleben wir regelmässig in unseren Gemeinschaft`s Ge-, Wissen im Verein, Kirchen, Parteien oder Wohnorte. In seinem „Confessionale "Curam illius habe" - medicina dell'anima“ schreibt der ehemalige Erzbischhof von Florenz (1389 - 1459 n.Chr.), wie im Buchtitel erwähnt von der Medizin der Seele. Als Moral Theologe auf das rechtmässige Wissen und Leben eines Priesters bezogen (in der Beichte). Wie der barmherzige Samariter, der sich anderer annimmt soll der Priester Tugenden entwickeln die zur Stärkung kranken Seelen beitragen31.
Da das Gewissen ein Teil der Seele, nach meinem Verständnis ist, lohnt es sich darüber nachzudenken was denn „Medizin“ oder eine „Therapie“ für meine Ge-, Wissen sein kann?
Philosophisch
Nachfolgend die Schlussfolgerungen einiger bekannten Philosophen. Aus Wikipedia zum Begriff „Gewissen“.
Das Gewissen in Bekannten Philosophischen Schulen
Kant32
Nach Immanuel Kant enthält die praktische Vernunft ein a priori, ein jeder Moral vorhergehendes Grundprinzip. Dieses a priori bestimmt den kategorischen Imperativ. Der gilt absolut und überall und ist von jedem anwendbar. Er wird auch als „das gute Gewissen“ umschrieben und sei eine notwendige, aber keine hinreichende Grundlage für gutes Handeln.
Nietzsche33
In Nietzsches zur Genealogie der Moral von 1887 wird das „Gewissen“ mit „Schuld“, „Pflicht“ und „Heiligkeit der Pflicht“ auf eine Ebene gestellt. Instinkte, die nicht aktiv gelebt werden können, „wenden sich nach innen“. „Schuld“ und „Pflicht“ gegenüber den vorherigen Generationen werden in Gestalt des „schlechten Gewissens“ schließlich zu einer unabzahlbaren Schuld: „[Im Schuldner], in dem nunmehr das schlechte Gewissen sich dermaßen festsetzt, einfrisst, ausbreitet und polypenhaft in jede Breite und Tiefe wächst, bis endlich mit der Unlösbarkeit der Schuld auch die Unlösbarkeit der Buße, der Gedanke ihrer Unabzahlbarkeit (der ‚ewigen Strafe‘) concipiert ist –;…“
Das „schlechte Gewissen“ in seiner „aktivischen“ Gestalt ist nach Nietzsche möglicherweise die Bedingung für die Entstehung ästhetischer Empfindung im Sinne von „Bejahung und Schönheit“.
Der Begriff „schlechtes Gewissen“ wird mit unterschiedlicher Konnotation verwandt. Es schimmert eine Parallele zwischen Phylogenese und Menschwerdung im individuellen, subjektiven Sinne durch. Das „schlechte Gewissen“, eine nach Nietzsche offenbar genuin menschliche Eigenschaft, die – ganz klar wird das nicht – wohl jedem Menschen zukommt, zumindest aber dem Künstler eigen ist, muss überwunden werden, bejaht werden, vielleicht auch integriert werden, um Schönheit, Seele, Ideale schaffen zu können.
Karl Marx34
Nach dem Dialektischen Materialismus spiegelt das Gewissen den wandelbaren Gesellschaftszustand, welcher sich aus wechselnden materiellen Produktionsverhältnissen erkläre, wider. Da die Materie, die einzige Wirklichkeit, sich ständig verändere, gelte keine sittliche Wahrheit absolut.
Descardes35
Die Haupteigenschaft des Gewissens, wie sie sich in der modernen Philosophie nach Descartes durchgesetzt hat, besteht darin, eine Form der Selbstwahrnehmung zu sein, die mit einem Gefühl verbunden ist. Es handelt sich also nicht bloß um einen introspektiven Akt im kognitiven Sinne, sondern um eine emotional gefärbte Selbstbesinnung des Ichs, die in praktischer Hinsicht insofern eine Rolle spielt, als sie dafür ausschlaggebend ist, wie sich die Person verhält und ob sie eine Tat begeht oder nicht. Außerdem hat das Gewissen einen Obligationscharakter, wie sich aus der oft zur Beschreibung benutzten Gerichtsmetaphorik herauslesen lässt. So wird das Gewissen beispielsweise als ein innerer Gerichtshof oder als ein Richter, der kontrollierende und zensierende Gewalt innehat, beschrieben.
Heinrich von Kleist36
Der Gewissens Begriff als gefühlsbezogene und rechtsphilosophisch nuancierte Variante des Bewusstseins, kommt in der Forschung Kleist sehr selten vor. „Wissen kann unmöglich das Höchste sein - handeln ist besser als Wissen“, schreibt er an Ulrike am 5. Januar 1801. Für Kleist war der wichtigste Punkt des Gewissen die Interaktion zwischen Wissen und Moral, also die Gewissheit die das Wahre stützt. In seinem Jugendessay über das Glück schreibt er: „kein Gold besticht ein empörtes Gewissen. Eine ähnliche Hervorhebung der Gewissensproblematik ist auch im Schluss des oben genannten Briefs an Ulrike zu finden: „Wenn auch die Hülle des Menschen mit jedem Mond wechselt, so bleibt doch eines in ihm unwandelbar und ewig: das Gefühl seiner Pflicht“. Das Gewissen zum Werkzeug welches die eigene Identität wiederherstellen möchte.
Niklas Luhmann38
Luhmann interpretiert das Gewissen nicht als "Substanz" oder "Instanz", nicht als «vox die» (Gottes Stimme) oder als durch Natur und Vernunft erleuchtete innere Stimme, nicht einmal mehr als Repräsentant einer moralischen Ordnung. Stattdessen wird es ausschließlich funktional definiert als eine „Selbstnormierung der Persönlichkeit“, die auf diese Weise ihre Identität stabilisiert also eine Funktion zur Identitätsbildung. Die Möglichkeiten, die ein Mensch hat, sich zur Welt zu verhalten, sind weit größer als die Fähigkeit, sie (alle auf einmal) zu realisieren. Ich kann ein Schurke sein, ein Heiliger, ein Feigling, ein Held – aber nicht alles auf einmal. Der Mensch wählt bestimmte Optionen und schlägt andere aus und bildet so eine Persönlichkeit aus. Der Mensch braucht Kontrollinstanzen, mit denen es ihm gelingt, eine konstante Persönlichkeit zu sein und zu bleiben, „und eine solche Kontrollinstanz ist das Gewissen. Diese Selbstidentifikation verknüpft drei Generalisierungsdimensionen miteinander nämlich die sachliche, die zeitliche und die soziale. Als soziale Rückversicherung reflektiert sich das Gewissen an der Aussenwelt (Umwelt) und bedient sich zahlreichen Themen und Vorstellungshilfen. Dies geschieht dadurch, dass er sich mit Personen, Zielen, Werten oder Symbolkomplexen: mit seiner Geliebten, seiner Religion, seinem Vaterland, seinen Kindern 'identifiziert' und so eine Selbstaussage in die Welt hineinlegt, um griffigere Entscheidungs- und Rechtfertigungsgesichtspunkte zu haben. Luhmann lokalisiert das Gewissen als "erlebbares Phänomen".
Psychologisch
Der Gewissensbegriff in der Psychologie
Der Begriff Gewissen wird nur in wenigen Psychologischen Schulen explizit aufgegriffen. Hier eine kleine Auswahl.
Sigmund Freud39
Das Strukturmodell der Psyche (1923) nach Sigmund Freud beruht auf der Unterscheidung von Es, Ich und Über-Ich. Freuds Vorstellung nach wird das unbewusst-triebhafte Es in seinen Äußerungen durch das Über-Ich hemmend kontrolliert. Dabei wird das Über-Ich verstanden als eine Verinnerlichung der elterlichen und gesellschaftlichen Autorität, wodurch sich das Gewissen herausbildet. Es veranlasst das Kind, gesellschaftlich übliche oder erwartete Verhaltensweisen und Erwartungen einzuhalten. Das reife Ich, die individuelle Persönlichkeit mit ihren aus Erfahrung gewonnenen bewussten Wertsetzungen, bildet sich in der Auseinandersetzung des Menschen mit seiner gesellschaftlichen Umwelt und durch Überwindung der Anforderungen des Über-Ichs.
Erst einmal unterscheidet Freud zwischen Bewusstem und Unbewusstem. Laut Freud besteht die Instanz Gewissen aus dem Über-Ich, dem Ich und dem Es.
Das Über-Ich wurde durch Erziehung in der Kindheit erworben (Z.B. verinnerlichte Verhaltensregeln) und hat u.a. die Aufgaben, Aggressionen zu binden und Schuldgefühle zu entwickeln.
Das Es steht für unterbewusste Bedürfnisse und Triebe wie Angst, Hunger, Neid usw., wobei z.B. Neid durch Hunger ausgelöst werden kann. Alll diese Triebe nimmt der Mensch nur unbewusst wahr, handelt aber oft danach.
Das Ich steht die Fähigkeit vrnünftig und selbstkritisch nachdenken, abwägen, unter- und entscheiden zu können. Es steht als so eine Art Vermittler zwischen dem Über-Ich und dem Es und sucht nach Lösungen.. Das Ich ist dem Menschen bewusst
Das Ich sucht
nach Lösungen und wird bewusst wahrgenommen.
Carl Gustav Jung40
Für C. G. Jung ist das Gewissen ein unbewusster, autonomer Komplex der menschlichen Psyche, der sich gegebenenfalls auch gegen die bewusste Absicht des Individuums durchsetzt. Es wird unterschieden zwischen einem sittlich-moralischen und einem ethischen Gewissen. Das sittlich-moralische Gewissen richtet sich nach den tradierten Wertvorstellungen und Glaubenssätzen einer Gesellschaft. Alles, was hier den entsprechenden Gebräuchen, Verhaltensnormen und Moralgesetzen entspricht, gilt als sittlich bzw. als moralisch (mores: Sitten, Gebräuche; moris: zur Regel gewordener Wille, Brauch). Dabei ist das moralische Gewissen nicht nur das Ergebnis von Umwelt, Erziehung und Gewohnheit, sondern auch von vererbten instinktiven Verhaltensweisen.
Die ethische Form des Gewissens tritt dort auf, wo zwei moralische Forderungen oder Handlungsweisen gleichberechtigt nebeneinanderstehen und das Individuum in eine Pflichtenkollision treiben. Nun stehen sich Sittenkodex und das persönliche Gewissen als unvereinbar gegenüber. Ist der Betroffene bereit, seinen Gewissenskonflikt auszutragen, so mündet dies in einen neuartigen, individuellen Urteilsakt, der auch als schöpferische Leistung verstanden werden kann.
Aufgrund dieser hohen, autonomen Dynamik, mit welcher sich das ethische Gewissen auch gegen die traditionelle Moral durchzusetzen weiß, ist es als „Vox Dei“, als Gottesstimme zu verstehen. Es setzt sich gleich einer göttlichen Intervention auch gegen den Willen des Individuums durch. Nicht der Mensch hat ein Gewissen, sondern das Gewissen hat den Menschen.
Viktor Frankl41
In der Existenzanalyse von Frankl wird Gewissen definiert als das Gespür für die Hierarchie der Werte in einer Situation im Hinblick auf das, was die Person insgesamt für gut und richtig hält. Gewissen ist daher eine komplexe Wahrnehmungsfähigkeit der Person (und keine "Bibliothek von Vorentscheidungen") für das "Gute und Richtige bzw. Falsche und Schlechte". Das Gewissen kann nach Frankl (1982, 26) als die "Fähigkeit, Sinngestalten in konkreten Lebenssituationen zu perzipieren", angesehen werden. Das subjektive Erleben des Gewissens stellt sich als ein Spüren dessen ein, was als das "eigentlich Richtige ("Stimmige") der Situation" empfunden wird.
Das "Spüren des Richtigen" kann als Wahrnehmung durch funktionale und emotionale Faktoren behindert sein. Unaufmerksamkeit, Unachtsamkeit, Angst im Aufnehmen können seinen "Ruf" verdecken. Obwohl das Gewissen das "Gewisseste" ist, an das sich die Person in der authentischen Entscheidungsfindung halten kann, ist die Irrtumsmöglichkeit bzw. Täuschung dieses "Wahrnehmungsorgans" nie ausgeschlossen.
Der Mensch ist nicht nur für sein Gewissen verantwortlich, er ist auch vor seinem Gewissen verantwortlich.
Soziologisch
Das Wissen vom und über das grösseren Ganzen also das gemeinsame Ge-,Wissen ist der Kitt, die Kohäsion der unsere Gesellschaft zusammenhält. Erst wenn wir uns an gemeinsame Normen, Werte und Autoritäten halten und die einzelnen Menschen eine Art Kodex, Gesetz haben wie diese Werte, Normen und Autoritäten emotionalisiert, gedeutet und hierarchisiert werden können wir überhaupt ein größeres Ganzes, eine Gemeinschaft bilden.
Ein soziologischer Zugang bedeutet auf eine Gruppierung oder Gemeinschaft als grösseres Ganzes bezogen. Diese Gemeinschaften prägen unser Gewissen und Handeln. Und wir prägen dieses grössere Ganze. Nicht der einzelne ist im Fokus, sondern die Gruppe, die Gesellschaft als Ganzes. Die Wissenschaft der Soziologie erklärt das „Handeln“ und die Abläufe und die Wirkungen, die sie deuten und verstehen will.
Verschiedene Prinzipien verhindern, dass einzelne Individuen sich an ein grosses Ganzes dem Gemeinwesen ansschliessen können. Der Mensch ist hochsensibel, bei dem, was ihm angetan wird und wurde. Bei dem was er anderen antut, fehlt oft das Bewusstsein dafür. Tendenziell ist meine, unsere Handlung also nicht schuldig, Schamauslösend oder falsch (unwahr) die des anderen schon. Wir streben danach mehr zu wollen und zu besitzen als der / das andere, dabei blenden wir gerne allgemeingültige Werte, Normen und Autoritäten aus. So deuten und selektieren wir die allgemein gültigen Werte, Normen und Autoritäten zu unseren Gunsten auf kosten des grösseren Ganzen.
Juristisch
Die Schweizer Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (vom 18. April 1999 Stand am 1. Januar 2020) garantiert im Artikel 15 die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Im Wortlaut:
1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.
4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.
Journalistisch
Ist das Gewissen, eine Akte, ein Dossier oder ein Buch wo der Menschen und sein Leben darin schreibt? Ein Journalistischen Zugang zum Gewissen eröffnet diese Perspektive. Er bedeutet: recherchieren, sammeln und notieren von Geschehenem und Ereignissen, er macht vergangenes und gegenwärtiges für die Gegenwart und Zukunft zugänglich. Das Sammeln von Informationen und Fakten macht es erst Möglich das Wichtige von dem Nebensächlichen zu trennen. Journalistisch tätig zu sein bedeutet auch verborgenes, geheimes aufzuarbeiten und darüber zu recherchieren.